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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4233 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Disagio |
Disagio ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben. Grund eines Disagios ist die Vereinbarung eines niedrigen Zinssatzes, wodurch die spätere Belastung bei der Rückzahlung geringer gehalten werden kann. Außerdem kann der Betrag des Disagios im Jahr der Auszahlung und bei Erfüllung der Rahmenbedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Für Selbstnutzer einer Immobilie gibt es seit der Neuregelung der Eigenheimförderung 1996 allerdings keine steuerlichen Vorteile mehr durch das Disagio. Deswegen ist es in diesem Fall auch nicht sinnvoll, ein Disagio aufzunehmen. Anders liegt der Fall bei Darlehensnehmern, die ihre Immobilie vermieten wollen. Hier können Disagios als Werbungskosten direkt von der Steuer abgesetzt werden. Die nachstehende Änderung (Abschaffung des Sofortabzugs) wurde mit Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Dezember 2005 über den 31. Dezember 2005 hinaus ausgesetzt (bis zu einer gesetzlichen Klarstellung). Änderung ab 1. Januar 2006: Ein Disagio/Damnum darf sich nach den neuen Vorschriften nur anteilig auf den Zeitraum verteilt auswirken, für den das Disagio geleistet wird. Nimmt ein Vermieter ab 2006 ein zehnjähriges Darlehen mit einem Disagio von 20.000 Euro auf, dürfen die nächsten zehn Jahre nur noch 2.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten abgezogen werden. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld. |
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