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auf dieser Seite benutzte Finanzbegriffe einfach erklärt
Es sind 1231 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Absichtserklärung |
Unter einer Absichtserklärung versteht man, wenn eine Bank schriftlich erklärt sich an einem Finanzgeschäft (z. B. an einer Kreditvergabe) zu beteiligen. |
| Absolutes Mindestgebot (5/10 Grenze) |
|
| Abstandsgeld |
Zur Befreiung von Rechtsansprüchen dient das Abstandsgeld. Es ist eine Vergütung, die jemand zahlt, wenn er aus z. B. aus einem Vertrag zurücktritt. |
| Abstattungskredit |
Eine heute seltene gewordene Bezeichnung für ein Darlehen einer Bank, welches sofort bar ausbezahlt wird. Der Zeitraum der Tilgung</aDarlehen liegt normalerweise über drei Jahren. die Zinsberechnung erfolgt je nach Vertrag besonders. |
| Abtretung |
siehe Ausplazierung |
| Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot |
Bei einer Zwangsversteigerung kann der Meistbietender das Recht aus dem Meistgebot an jemand anderes abtreten, der die Verpflichtungen für das Meistgebot übernimmt. Diese Abtretungserklärung muss bei dem Versteigerungstermin abgegeben werden bzw. kann nachträglich durch eine öffentliche oder eine öffentlich beglaubigte Urkunde abgegeben werden. Bei einer Abtretung fällt die Grunderwerbssteuer zweimal an. |
| Abwicklungsanstalt |
siehe Bad Bank |
| abzinsfaktor |
abzinsfaktor |
| Abzinsung |
Die Abzinsung ist ein Rechenverfahren der Zinseszinsrechnung. Sie gestattet die Errechnung eines Barwertes (z. B. einer Lebensversicherung ) aus einem Endbetrag. |
| Abzinsungspapier |
Ein Abzinsungspapier ist ein verzinstes Wertpapier, dessen Zinserträgenicht während der Laufzeit, sondern erst am Ende dieser gezahlt werden. Dies kann aus steuerlichen Gründen interessant sein, da die Zinsen nicht jedes Jahr, sondern nur einmal zu versteuern sind. |