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Begriff Definition
Altersvermögensgesetz

Um dem sinkenden Rentenniveau vorzubeugen fördert die Bundesrepublik seit 2002 unter bestimmten Vorraussetzungen die private Altersvorsorge. Bestimmte Formen der Geldanlage werden steuerbegünstigt. Anlagemöglichkeiten sind Rentenversichrungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondsparpläne oder Banksparpläne. Anspruch auf Förderung haben Arbeitnehmer und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, Beamte, Richter, Berufsoldaten auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende, Versicherte während der Kindererzieheungszeiten, geringfügig Beschäftigte, die auf Versicherungsfreiheit verzichtet haben, Pflichtversicherte in der Altersicherung der Landwirte, Pflegepersonen und Entgeltersatzleistungsbezieher und Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Die Förderung ist von der Höhe der jährlichen Aufwendung abhängig.


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