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Begriff Definition
Anlage-Vermittlung

Nicht mit der Abschlussvermittlung ist die Anlagervermittlung zu verwechseln mit . Während bei der Abschlussvermittlung Finanzinstrumente auf fremde Rechnung in fremdem Namen angeschafft oder veräußert werden, steht bei der Anlagevermittlung die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im Mittelpunkt. Auch die Tätigkeit des Nachweismakler zählt zu den Anlagevermittlungen.

Die Anlagevermittlung unterliegt der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( Bafin ) und hat die entsprechenden Pflichten und Verhaltensregeln zu beachten.

Die Anlagevermittlung ist ein Teil der verschiedenen Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG) und wird heute von den meisten der deutschen Kreditinstitute bzw. Finanzdienstleistungsinstitute angeboten.


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