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Begriff Definition
Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und soll dem Zweck dienen Erwerbslosen Personen ein Einkommen zu sichern.
In Deutschland ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Träger der Arbeitslosenversicherung und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beaufsichtigt.

Alle Arbeitnehmer, Auszubildenden sowie Wehr- und Zivildienstleistenden sind in ihr pflichtversichert.


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