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Den Bausparvertrag beleihen
Viele Bausparkassen verlangen bei der Auflösung von einem Bausparvertrag hohe Gebühren bzw. man muss auf verschiedene Boni verzichten und erhaltene Förderungen zurück zahlen. Daher sollte man vor dem Auflösen von einem Bausparvertrag sich alle Alternativen anschauen. Eine solche Alternative kann es sein, diesen Bausparvertrag zu beleihen bzw. bei einem Kreditinsitut als sicherheit zu hinterlegen. Man kann zwie verschiedene Arten der Beleihung unterscheiden und zwar je nachdem, für welchen das durch die Beleihung erhaltene Kapital verwendet werden soll oder wer das Kapital von diesem Bausparvertrag erhalten soll. Auf der einen Seite kann der Bausparvertrag als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden, welcher von einem Kreditinstiut für einen Barkredit vergeben wrid. Es wird also das bereits angesparte Guthaben aus diesem Bausparvertrag an die Bank verpfändet. Es ist hier also keine Zweckgebundenheit für den Kreditnehmer gegeben. Andererseits kann auch die Bausparkasse die Begünstigte der Beleihung von diesem Bausparvertrag sein. Dann darf derzur Verfügung gestellte Betrag jedoch nur ür den Erwerb von Wohneigentum oder für in Verbindung mit vorhandenem Wohneigentum durchzuführende handwerkliche Tätigkeiten (Renovierungen etc.) verwendet werden. Mit Freunden teilen: ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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