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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4877 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| BGB |
( Bürgerliches Gesetzuch ) Auf Ergebnisse der Rechtswissenschaften des 18. und 19. Jahrhunderts basierende Regelung des Privatrechts. Mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde das bis dahin zersplitterte deutsche Recht zusammengeführt und 1873 schließlich auf das gesamte bürgerliche Recht ausgedehnt. Ein erster Gesetzesentwurf erfolgte 1886. Nach Änderungen des Entwurfes in den Jahren 1895 und 1896 trat das Gesetz am 1.1.1900 in Kraft. In Teil I sind die Rechtsgrundsätze definiert. So hat die Achtung der Einzelperson sowie die Anerkennung von gesetzesmäßig erworbenen Rechten Vorrang. In Buch I / Allgemeiner Teil werden die Richtlinien für naturliche Personen, Unternehmer und und juristische Personen aufgeführt. Die letzte Änderung des BGB erfolgte im März 2012. |
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