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12 Aug |
Bausparkassenverordnung geändert Allgemein, Bausparvertrag
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Mit der Änderung der Sparkassenordnung soll die Nutzung eines Bausparvertrages bis 30.000 Euro erleichtert werden und die Kosten hierfür gesenkt werden. Bis zu diesem Betrag verzichten die Bausparkassen auf eine Eintragung eines Grundpfandrechts ins Grundbuchamt. Diese Kosten entfallen nun. Bisher lag die Grenze bei 15.000 Euro. Dadurch wird auch ein vernüftiger Rahmen geschaffen bei der Vergabe von kleineren Wohnungsbaudarlehn zur Sanierung und für den altersgerechten Umbau von Wohneigentum.
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27 Jun |
Wohneigentum als Altersvorsorge Allgemein, Bausparvertrag, Kredit, immobilien
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Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden in Zukunft nicht mehr ausreichen um im Alter abgesichert zu sein. Ein wichtiges Standbein in der Altersvorsorge ist der Besitz von Wohneigentum. Beim Kauf einer Immobilie sind die finanziellen Belastungen hoch. Ist diese bezahlt, kann der Besitzer wesentlich ruhiger ans Alter denken. Steigende Mieten belasten nicht die nun geringeren Einkünfte. Der Wohneigentümer hat nur die Wohnnebenkosten zu bezahlen. Einen monatlichen Betrag für Renovierungen sollte man allerdings zur Seite legen.
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26 Apr |
Arbeitnehmersparzulage: mehr Förderung vom Staat Allgemein, Bausparvertrag, immobilien
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Die Bundesregierung hat zum 1.4.2009 die Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen geändert. Ausserdem werden die Einkommensgrenzen für Ledige von bisher 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von bisher 35.600 auf 40.000 Euro im Jahr erhöht. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 400 Euro jährlich wie bisher jedoch wird die Arbeitnehmersparzulage von 72 Euro auf 80 Euro erhöht.
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25 Apr |
Wohn-Riester-Bausparen: Die Grundlagen Allgemein, Bausparvertrag, immobilien
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Die neueste Form des Riester-Vertrages ist der sogenannte Wohn-Riester-Vertrag. Die staatliche Förderung des Riester-Vertrages gibt es jetzt auch beim Bausparen. Dieser Vertrag soll den Weg zum Eigenheim erleichtern. Bausparer erhalten wie bei der Riestergeförderte Anlage einen maximalen Förderbetrag von 154 Euro plus 185 Euro für jedes Kind im Jahr. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden erhält der Sparer 300 Euro im Jahr. Um diese Höchstförderung zu erhalten muss 4% des beitragspflichtigen Jahreseinkommens bis zu 2.100 Euro eingezahlt werden. Der Wohn-Riester-Vertrag ist allerdings an den Kauf oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie gebunden, die nach 2007 gebaut oder gekauft wurde. Die Tilgung der Immobilienkredite werden steuerlich berücksichtigt.
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21 Apr |
Bausparen Vergleich Allgemein, Bausparvertrag
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Für jeden der in Zukunft ein Eigenheim erwerben oder bauen oder sein Eigenheim renovieren möchte, lohnt es sich immer noch einen Bausparvertrag abzuschliessen. Der Bausparvertrag muss etwa zur Hälfte angespart werden, die andere Hälfte der Bausparsumme wird als zinsgünstiges Darlehn gewährt.Allerdings sollte man auch vor dem Abschluss eines Bausparvertrages verschiedene Angebote einholen. Im Bereich der verschiedenen Bausparkassen werden inzwischen verschiedene Tarife angeboten. Die Unterschiede zeigen sich meist in der Höhe der Zinsen, die man für das spätere Darlehn bezahlen muss und in der Höhe der Verzinsung für das eigene Guthaben. Man sollte sich also Zeit nehmen für einen genauen Vergleich. Der Bausparvertrag sollte genau auf die persönliche Situation und die genauen Ziele zugeschnitten sein. Nur wer seine Vorstellungen und die Möglichkeiten genau analysiert kann das Beste aus einem Bausparvertrag machen. Das kostet zwar einige Zeit aber man kann sich gezielt einige Vorteile verschaffen.
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5 Apr |
Abschlußgebühr beim Bausparen ist rechtens Allgemein, Bausparvertrag
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Eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Abschlussgebühren der Bausparkassen wurde nun von einem Gericht abgelehnt. Das Urtei fiel zu Gunsten der Bausparkasse Schwäbisch Hall aus. Allerdings will die Verbraucherzentrale den Fall bis zum Bundesgerichtshof durchfechten. Die Verbraucherzentrale fordert, dass die Effektivzinsen ausgewiesen werden da Anleger nur so vergleichen können. Ansonsten hätte der Bausparvertrag eine wettbewerbswidrigen Vorteil gegenüber anderen Darlehnsformen. Die Finanzierung eines Darlehns erscheint günstiger als es in Wirklichkeit ist. Zur Zeit beträgt die Abschlussgebühr 1,6% der Bausparsumme.
Bis zu einem endgültigen Urteil beim Bundesgerichtshof kann es allerdings bis zu 3 Jahre dauern.