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Begriff Definition
Dauerschuldverhältnisse

Vertrag, der nicht durch die einmalige Erfüllung endet sondern der Schuldner ist zur wiederkehrenden Erfüllung verpflichtet. Die bekanntesten Dauerschuldverhältnisse sind Miete, Pacht aber auch Darlehn, die durch Ratenzahlungen getilgt werden. Alle Dauerschuldverhältnisse können außerordentlich gekündigt werden wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine Kündigung muß mit einer angemessenen Frist ausgesprochen werden. Für eine Kündigung ist ein Verschulden nicht erforderlich sondern sie kann immer dann ausgesprochen werden wenn einem der Partner die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.


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