Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.

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Begriff Definition
Ehegattenbürgschaft

Von einer Ehegattenbürgschaft spricht man, wenn ein Ehepartner sich für die Schulden des anderen verbürgt. Dies ist in der Bankenpraxis weithin üblich, ist jedoch unter bestimmten Rahmenbedingungen sittenwidrig.  Die Ehegattenbürgschaft ist nach jüngerer Rechtsprechung des BGH unter bestimmten Bedingungen sittenwidrig (§138 I BGB). Dies ist der Fall wenn der Bürge mit Übernahme seiner Verpflichtung finanziell krass überfordert ist und der Bürge diese Verpflichtung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat. Eine solche krasse wirtschaftliche Überforderung liegt vor, wenn der Betroffene voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die festgelegte Zinslast von einem Kredit aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens oder Vermögens bei Eintritt des Sicherungsfalles dauerhaft zu tragen.


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