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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4877 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Einlagensicherung |
1997 wurden verbindliche Richtlinien zur Einlagensicherung geschaffen. Diese Richtlinien umfassen Eigenkapitalvorschriften, gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen, die gesetzliche Einlagensicherung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie der freiwilligen Einlagensicherung durch den Einlagensicherungsfonds. Um die Insolvenz einer Bank zu vermeiden hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften geschaffen insbesondere die Eigenkapitalvorschriften. Hiermit soll sichergestellt werden, dass bei Banken noch genügend Vermögen vorhanden ist um die Einlagen der Kunden auszuzahlen. Kommt es trotz dieser Massnahmen zur Insolvenz der Bank greifen Haftungsregeln von Teilen der Bankengruppe. Innerhalb der Sparkassengruppe oder der Genossenschaftsbankengruppe gibt es eine sogenannte Institutsicherung. Bei diesen Gruppen sind nicht nur die Einlagen gesichert sondern auch Schuldverschreibungen. Als dritte Sicherheit gibt es die gesetzliche Einlagensicherung. In Deutschland ist dies durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Bis zu 50 000 Euro sind die Einlagen mit 100 Prozent abgesichert. Ab 31. Dezember 2010 erhöht sich der Betrag auf 100 000 Euro. Die Frist zur Auszahlung der Einlagen wurde auf höchstens 30 Tage begrenzt . Bis zu einem Betrag von 20.000 Euro sind die Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu 90 Prozent abgesichert. Die bisher geltende Regelung dass Anleger 10 Prozent Verlust tragen müssen wurde abgeschafft. Innerhalb der EU gibt es bezüglich der Höhe der Einlagensicherung unterschiedliche Regelungen. Eine weitere Sicherheit git es in Deutschland mit der freiwilligen Einlagensicherung der Banken . Diese schützen die Einlagen der Kunden über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. |
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