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Begriff Definition
Erbbaurecht

Recht gegen Zahlung eines regelmässigen Entgelts auf fremden Boden ein eigenes Haus zu bauen. Das Entgelt wird als Erbbauzins bezeichnet. Erlischt das Erbbaurecht wird das Bauwerk Bestandteil des Grundstücks. Der Grundstückseigentümer wird zum Besitzer des Bauwerks. Ein Erbbaurecht wird im Grundbuch und im Erbbaugrundbuch eingetragen. Damit wird das Grundstück zu einem belasteten Grundstück.. Der Besitzer des Erbbaurechtes kann dieses wie ein Grundstück veräussern, vererben oder mit Gundpfandrechten belasten. Für einen Bauherrn kann ein Erbbaurecht interessant sein, da er den Grundstückskauf nicht finanzieren muss.


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