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Autopfandleihhäuser
Re: Autopfandleihhäuser
Hallo Zuckerpuppe,
Deine Gedanken habe viele Menschen, die sich das erste Mal mit dem Thema Autopfand beschäftigen, dass sie Ihr KFZ "unter Wert" hergeben.
Aber keine Angst, hiervor ist man gesetzlich geschützt!
Zu Deinem konkreten Beispiel: Sagen wir Dein Auto ist zum Zeipunkt der Beleihung 10.000 € wert. Du benötigst aber nur 3.000 € (also 30%) als Kredit. Allein aus kostengründen für die Gebühren macht es Sinn nur soviel zu beleihen wie man benötigt.
Jetzt nehmen wir mal weiter an, der Pfandleiher nimmt 200 € Gebühr und Standgeld je Monat. Solltest Du nach 3 Monaten nicht auslösen oder verlängern, so darf der Pfandleiher NACH Ablauf des 4 Monats versteigern. Er muss also mindestens 3.800 € erzielen um sein Geld wiederzubekommen.
In einem korrekt geführten Autopfandhaus geschieht dies durch eine öffentliche Versteigerung, die i.d.R. durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. Dadurch wird auch sichergestellt, dass die Auktion öffentlich bekannt gemacht wird und somit auch ausreichend Publikum am Tag der Versteigerung anwesend ist.
Da ja inzwischen schon gut 5 Monate rum sind, ist Dein Auto dann nur noch 9.000 € wert. Wegen der ausreichenden Veröffentlichung kommen auch genug Bieter zur Auktion und es wird ein Preis von 7.800 € erzielt.
Da ja der Pfandleiher nur 3.800 € zu bekommen hat, muss er Dir die restlichen 4.000 € auszahlen.
So ist zumindest die vorgehensweise in einem korrekt geführten Pfandhaus wie bei uns im KFZ-Pfandkredithaus Wittlich.
Du musst also keine Angst haben, dass Du Dein Auto unter Wert los wirst.
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