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auf dieser Seite benutzte Finanzbegriffe einfach erklärt
Es sind 1231 Einträge im Lexikon.G
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gap |
siehe Kurslücke |
| Gebot |
Gebot |
| Gebotsanfechtung |
Ein abgegebenes Gebot bei einer Zwangsversteigerung kann wegen unter Umstäanden wegen Irrtums oder Täuschung angefochten werden. Sollten nachträglich Mängel am Objekt oder dem Grundstück auffallen, kann keine Anfechtung erfolgen. |
| Gebäudeversicherung |
Gebäudeversicherung |
| gedeckte Call-Option |
gedeckte Call-Option |
| Geldbeschaffungskosten |
Geldbeschaffungskosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln (zb. einem Kredit) entstehen wie: Bearbeitungskosten Vermittlerprovisionen Gutachterkosten Notargebühren Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld Von der Bank erhobene Kosten, diese werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen |
| Geldmarktfond |
Geldmarktfond |
| Geldmarktpapiere |
Geldmarktpapiere |
| geldpolitischer Bremsweg |
geldpolitischer Bremsweg |
| Geldwertsicherungsklausel |
Eine Geldwertsicherungsklausel bestimmt in einem Kreditvertrag, dass der Kreditnehmer seine Geldleistungen (Zins- und Amortisationszahlungen) bei Fälligkeit jeweils in Mengen Geld zu erbringen hat, die ausreichen, um entweder eine bestimmte Menge eines Realgutes (z. B. Gold), wahlweise mehrere Realgüter (z. B. Gold oder Silber) oder mehrere Realgüter in einem bestimmten Verhältnis zueinander (z. B. Gold plus Silber oder Rohkupfer plus Kautschuk plus Zinn) oder eine bestimmte Menge einer Währung (z. B. Schweizer Franken), wahlweise mehrere Währungen (z. B. Schweizer Franken oder Japanische Yen) oder mehrere Währungen in einem bestimmten Verhältnis zueinander (z. B. Schweizer Franken plus Japanische Yen plus US Dollar) kaufen zu können. Es ist dabei nicht beabsichtigt, diese Realgüter oder Währungen tatsächlich zu kaufen. |