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Begriff Definition
Leasinggeschäft

( Leasing- engl. für Miete)

Sonderform der Finanzierung Es handelt sich dabei um eine Art der Vermietung oder Verpachtung. Ein Leasinggeber beschafft und finanziert das Leasingobjekt und stellt es dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Entgelts zur Verfügung. Der Leasingnehmer kann das Leasingobjekt nun nutzen. Bei Vertragsabschluss ermöglicht der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Objekt sowie die Ausstatung des Objekts (z.B. bei Autoleasing) auszuwählen. Nach einer im Voraus vereinbarten Zeit kann der Leasingnehmer das Objekt ablösen d.h. er zahlt den vorher vereinbarten Preis. Das Objekt geht dann in das Eigentum des Leasingnehmers über. Will der Leasingnehmer das Objekt nicht übernehmen kann er es an den Leasinggeber zurückgeben. Für die Höhe der monatlichen Leasingrate ist neben den Beschaffungskosten auch die Bonität des Leasingnehmers wichtig. In der Leasingrate wird der Kaufpreis, die Laufzeit, der Effektivzins sowie der wahrscheinliche Restwert berücksichtigt. Für den Abschluss eines Leasingvertrages durch die Leasinggesellschaft sind aber vor allem die Bewertung des Objektes und die Bonität des Leasingnehmers ausschlaggebend. Leasing ist heute vor allem im Geschäftsbereich wichtig da Firmen ihre Firmenwagen , Maschinen und Computer häufig leasen. Durch Leasing sichern sich die Unernehmen immer die neuesten Maschinen und Geräte. Im privaten Bereich werden häufig Autos,grössere Haushaltsgeräte sowie Fernsehgeräte geleast.


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