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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4886 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Leihamt |
Ein Leihamt (auch: Leihhaus, Pfandanstalt) ist eine kommunale oder staatliche Anstalt, die gegen Pfand Geld ausleiht. Leihämter sind gemeinnützige Anstalten, die dem Wucher privater Pfandleiher entgegenwirken sollten. Funktionsweise Durch klare Regeln bei der Beleihung, genau festgelegte Gebühren und staatliche Kontrolle der Anstalt soll ein Missbrauch verhindert werden. Der Wert des hinterlegten Pfandes wird durch vereidigte Taxatoren festgestellt. Das Darlehen liegt einschließlich der Zinsen etwa 20 Prozent unter dem taxierten Wert. Die Zinsen liegen deutlich über den üblichen Zinsfuß (stand Juli 2006: 3% pro Monat, entspricht 36% im Jahr). Über Pfand und Darlehen werden Pfandscheine ausgestellt. Wird der Kredit (inklusive der Zinsen) nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt, wird das Pfand versteigert. Geschichte Das erste öffentliche Leihhaus wurde 1462 in Perugia durch den Franziskaner Barnada gegründet. Die ursprüngliche Bezeichnung war "Monti di pietà" (= Berge des Mitleids). Zurzeit gibt es in Deutschland von ehemals 35 nur noch vier Leihämter (Augsburg, Nürnberg, Stuttgart und Mannheim) |
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