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Begriff Definition
Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasserversicherung ist zumeist Teil der Wohngebäudeversicherung. Sie soll den Eigentümer eines Gebäudes gegen Leitungswasserschäden absichern. Allerdings ist zu beachten, dass nur Schäden an Sachen versichert sind, die durch unmittelbare Einwirkung des Leitungswassers aufgetreten sind. Neben der Kombination mit einer Gebäudeversicherung kann sie auch allein abgeschlossen werden oder mit einer Feuerversicherung kombiniert werden. Zudem könen einige Schadensfälle, die normal vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind mitversichert werden.


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