Hauptmenue
Kreditvergleich
Immobilienfinanzierung
Leasing
Kleinanzeigen
Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4886 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Mahnung |
Unter einer Mahnung versteht man die eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, seinen Zahlungsverpflichtungen – z.B. der Zahlung von Kreditraten – nachzukommen. Sie ist Voraussetzung für den Ratenverzug des Schuldners. Eine Mahnung wird auch als schriftliche Zahlungsaufforderung bezeichnet. Sie ist an keine bestimmte Form gebunden, wird meist aber in Schriftform erstellt. |
Begriff nicht gefunden? Dann senden Sie uns ein kurze Nachricht mit dem Begriff und wir werden versuchen den Begriff in unser Finanzlexikon aufzunehmen.