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Begriff Definition
Mahnung

Unter einer Mahnung versteht man die eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, seinen Zahlungsverpflichtungen – z.B. der Zahlung von Kreditraten – nachzukommen. Sie ist Voraussetzung für den Ratenverzug des Schuldners.

Eine Mahnung wird auch als schriftliche Zahlungsaufforderung bezeichnet. Sie ist an keine bestimmte Form gebunden, wird meist aber in Schriftform erstellt.


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