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Begriff Definition
Makler

Als Makler wird ein Vermittler von Verträgen bezeichnet. Der Beruf des Maklers wird in §§ 652 des BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch) oder beim Handelsmakler im § 93 ff HGB( Handelsgesetzbuch geregelt. Jeder Makler braucht zur Ausübung einer Vermittlungstätigkeit eine besondere Genehmigung ( § 34c der Gewerbeordnung ). Der Makler ist grundsätzlich kein Vertragspartner sondern übernimmt bei Abschluss eines Kaufvertrages lediglich Vermittlerdienste für beide Vertragspartner. Er muss die Interessen beider Vertragspartner wahren. Für einen von ihm verschuldeten Schaden haftet der Makler. Nach Abschluss des Vertrages muss er jeder Partei eine sogenannte Schlussnote zustellen. Sie enthält die wesentlichen Bestandteile des Vertrages. Erhält nur einer der Vertragspartner eine solche Schlussnote muss der Makler unter Umständen selbst in den Vertrag eintreten. Dies wird in § 95 HGB als sogenannter Selbsteintritt geregelt. Generell erhält der Makler von seinem Auftraggeber im Erfolgsfall eine Maklerprovision, die in einem Vertrag zwischen Makler und Auftraggeber geregelt wird. Diese Provision kann z.B. bei einem Immobiliengeschäft bis zu 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Der Makler ist gewerbsmäßig damit betraut Verträge über Gegenstände zu vermitteln. Bei diesen Gegenständen kann es sich um Waren, Versicherungen und auch Wertpapiere handeln. Beim sogenannten Zivilmakler ( nach § 652-656 BGB) werden Mietverträge , Grundstückskäufe und Darlehnsverträge vermittelt. Bei Mietverträgen muss der neue Mieter die Provision bezahlen. Üblich sind hier 2 Monatsmieten. Desweiteren finden wir in § 29 ff des Börsengesetzes den Beruf des Kursmaklers. Kursmakler wirken an der Feststellung von Börsenkursen mit. Der Vorstand der Börsenaufsichtsbehörde schlägt die Bestellung als Kursmakler vor. Kursmakler unterliegen einer starken Beschränkung im Bezug auf Eigengeschäfte. Jeder zum Börsenverkehr zugelassene Händler kann dem Börsenmakler einen Auftrag über ein Papier erteilen, an dessen Kursersmittlung der Kursmakler beteiligt ist.


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