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Begriff Definition
Maklerkammer

Als 2002 der amtliche Handel abgeschafft wurde wurde auch die Maklerkammer, eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, überflüssig. Bis zu ihrer Auflösung gehörten ihr die öffentlich-rechtlich bestellten Kursmakler an. Lange Zeit war die Bildung einer Maklerkammer im Börsengesetz (BörsG) vorgeschrieben. Diese Vorschrift wurde mit der Einführung des einheitlich-regulierten Marktes aufgehoben.


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