Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.

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Begriff Definition
Namensaktie

Die Namensaktie ist im Unterschied zur Inhaberaktie eine auf den Namen des Inhabers ausgestellte Aktie. Als Aktionär gilt nur wer sich nach dem Erwerb der Aktie im Aktienbuch eintragen lässt. Durch die Satzung kann eine Übertragung bzw der Verkauf oder Kauf von der Zustimmung der AKtiengesellschaft abhängig gemacht werden( vinkulierte Namensaktie) Um die Übertragung zu vereinfachen ist es möglich eine Namensaktie mit einem Blanko-Indossament zu versehen. Sie kann dann wie eine Inhaberaktie behandelt werden.


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