Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.

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Begriff Definition
Nennbetrag Aktie

Der auf einer Aktie aufgedruckte Geldbetrag wird als Nennbetrag bezeichnet. Der Nennbetrag muss mindestens 1 Euro betragen und auf volle Eurobeträge lauten. Die Summe der ausgegebenen Nennbetragsaktien ergibt das Grundkapital, das mindestens 50.000 Euro betragen muss. Bis 1998 waren nur Nennbetragsaktien im Gesetz vorgesehen. Im Jahre 1998 wurde dann ein Stückaktiengesetz ( StückAG ) verabschiedet nach dem nun auch eine Aktie als Stückaktie ausgestattet werden können.


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