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Wahlkostenerstattung für die Parteien stark angehoben
2011.06.29 19:04:09

Neben der Anhebung der Diäten der Abgeordneten wurde nun auch eine großzügige Anhebung der Obergrenze der Wahlkostenerstattung beschlossen. Im Jahr 2011 wird die Höchstgrenze bei 141,9 Milliarden Euro liegen und im folgenden Jahr 2012 steigt sie wiederum auf 150,8 Millionen  Euro. Die bisherige Höchstgrenze lag bei 133 Millionen Euro. Innerhalb 2 Jahren wurde die Höchstgrenze demnach um   ca. 12 Prozent erhöht und dies angesichts leerer Staatskassen.

 




Tags: Schuldenbremse


 

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