Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.

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Begriff Definition
Oder-Konto

Beim Oderkonto kann jeder Kontoinhaber allein über das Girokonto verfügen. Dies gilt bei Guthaben und auch bei eingeräumten Überziehungskrediten. Beim Tode eines Kontoinhabers bleibt die Einzelverfügungsberechtigung für die überlebenden Kontoinhaber bestehen. Jeder Kontoinhaber hat das Recht die Einzelverfügungsberechtigung zu widerrufen. Dann können nur noch alle Kontoinhaber gemeinsam über das Konto verfügen. Es besteht dann aber kein Oder-Konto mehr sondern nur noch ein sogenanntes Und-Konto. siehe Gemeinschaftskonto

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