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Begriff Definition
Offenlegung, öffentliche

Bei einer Neuregelung im Jahr 2007 des KGW zusammen mit der Solvabilitätsverordnung ( SolvV) wurde eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen nach der Kreditinstitute einmal im Jahr Angaben zum Eigenkapital, zur Risikolage und zum Risikomanagement machen müssen. Diese Pflicht zur Offenlegung findet man auch bei Kapitalgesellschaften und Gesellschaften wie der GmbH&Co KG. Für diese Gesellschaften wird sie als Publizitätspflicht bezeichnet und im Handelsgesetzbuch geregelt. . Sie dient dazu über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bzw. des Kreditinstitutes zu informieren.


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