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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4886 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Offenlegungspflicht |
Nach § 325-329 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet ihre Jahresabschlüsse offen zu legen d.h. sie zu veröffentlichen. Es herrschen dabei strenge Vorschriften. Werden diese nicht eingehalten kann ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden. Dabei sind Bussgelder bis 2.500 Euro möglich. Die Offenlegung erfolgt im Bundesanzeiger bzw. im Onlineportal des Unternehmensregisters. Wieweit die Offenlegungspflicht gilt hängt auch von der Grösse des Unternehmens ab. Grund für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist Geschäftspartnern Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu ermöglichen. |
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