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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4886 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Parafiskus |
Juristische Person mit eigenem Haushalt die öffentliche Ausgaben tätigt. Dieser Haushalt wird durch Finanzquellen mit Zwangscharakter finanziert. Dadurch kann der Parafiskus unabhängig vom öffentlichen Haushalt agieren. Die Handlungsfreiheit ist zumeist aber gesetzlich eingeschränkt. Um einen Parafiskus handelt es sich bei den Sozialversicherungsträgern. Der Haushalt wird durch die gesetzliche Pflichtversicherung gebildet. Auch die Handelskammern zählen dazu da sie durch die Zwangabeiträge finanziert werden. Sie werden aber als Standefisci bezeichnet. |
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