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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4886 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Pension |
Als Pension wird a) im Beamtenrecht das Ruhegehat eines Beamten bezeichnet und b) allgemein ein Ruhegehalt. Die Pension ist im Gesetz über die Versorgung von Beamten und Richtern in Bund und Ländern (BeamtVG) geregelt. Seit Herbst 2006 haben aber die Länder und drr Bund nach einer Vereinbarung zur Förderalismusreform das Recht ihre Bereiche selbst zu regeln. Berechtigt zum Bezug einer Pension sind Beamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Zu diesem Personenkreis zählen demnach auch Richter, Soldaten, Pfarrer und Kirchenbeamte. Voraussetzung zum Bezug einer Pension ist eine Dienstzeit von mindestens 5 Jahren oder eine Dienstunfähigkeit. |
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