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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4886 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Realdarlehen |
Üblicherweise ist das Realdarlehn ein lngfristiges Darlehn, zumeist ein Baudarlehn. Dies wird durch Grundpfandrechte abgesichert. Die Beleihungsgrenze liegt bei 60 % des Beleihungswertes oder 50 % des Verkehrswertes. Die Gewährung eines Realkreditsist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Voraussetzung ist, dass der Realkredit nur für Wohnimmobilien und gewerblich genutzte Immobilien gewährt werden darf. Nach dem für Realkredite geltenden § 20 des KWG ( Kreditwesengesetz) muss das Grundpfandrecht rechtlich auch durchsetzbar sein und in angemesserner Zeit realisierbar sein. Ein unabhängiger Sachverständiger muss die Immobilie bewerten und dies dokumentieren. Der Wert der Immobilie muss regelmäßig überwacht werden. Bei der kreditgebenden Bank müssen interne Anweisungen zur Regelung der Kreditvergabe im Immobiliensektor bestehen . Die Immobilie muss zudem angemessen versichert sein. |
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