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Begriff Definition
Realsicherheit

Absicherung eines Darlehns durch Bestellung dinglicher Rechte. Der Kreditnehmer überträgt dem Kreditgeber Rechte an Vermögensgegenständen. Damit hat der Kreditgeber bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers bevorzugten Anspruch auf die bestellten Sicherheiten. Bei diesen Sicherheiten kann es sich um Schmuck, Autos, Maschinen oder Gegenstände handeln aber auch um Forderungen aus Sparguthaben und aus Forderungen aus Mitverhältnissen .


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