Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.

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Begriff Definition
Schufa

Die SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Kundeninformationen rund um kreditbezogene Geschäfte sammelt und bei Bedarf an seine Mitglieder weitergibt.

Die Mitgliedsunternehmen melden an die SCHUFA objektive Daten des Kunden. Sämtliche Daten können dann von Mitgliedern bei berechtigtem Interesse (z.B. Kreditvergabe) abgefragt werden. Die Schufa erhebt selbst keine Daten, und sie recherchiert auch nicht. Sie erhält die Angaben von ihren Vertragsunternehmen, aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen.

Gespeichert werden Angaben über

Girokonto-Eröffnungen

Ausgabe von Kreditkarten

Bürgschaften

Leasing- und Mietkaufgeschäfte mit Betrag, Leasing- bzw. Mietdauer und -beginn

grundpfandrechtlich gesicherte Kredite ohne Betrag

Kredite mit Betrag, Ratenzahl und Ratenbeginn bzw. mit Betrag, Laufzeit und Laufzeitbeginn oder -ende

Saldo nach Kündigung eines Kreditvertrags

uneinbringlich titulierte Forderungen

Verkauf von Forderungen

Kontomissbrauch

Die Schufa registriert allerdings auch, ob zu einer gesamtfällig gestellten Forderung ein Vergleich vereinbart wurde oder ob gegen eine titulierte Forderung ein Rechtsmittel/Rechtsbehelf eingelegt wurde.


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