Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.

Es sind 4887 Einträge im Lexikon.
Alle A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Ü Z Ä Ö
Begriff Definition
Teilungsversteigerung

( Auseinandersetzungsversteigerung ) Die Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung zur Aufhebnung der Gemeinschaft. Geregelt ist die Teilzahlungsversteigerung im Gesetz über die Zwangsversteigerung ( ZVG) . Eine Teilungsversteigerung wird durchgeführt um eine Gemeinschaft an einem Grundstück oder einer Immobilie zu beenden. Dies geschieht bei einer Ehescheidung oder auch um eine Erbengemeinschaft aufzulösen. Eingeleitet wird eine Teilungsversteigerung durch Antrag eines an der Gemeinschaft beteiligten. Das Verfahren kann bis zu sechs Monate eingestellt werden , bei Ehegatten liegt die Frist unter besonderen Bedingungen sogar bei 5 Jahre. Die Teilungsversteigerung entspricht dem üblichen gerichtlichen Versteigerungsverfahren.


Begriff nicht gefunden? Dann senden Sie uns ein kurze Nachricht mit dem Begriff und wir werden versuchen den Begriff in unser Finanzlexikon aufzunehmen.