Hauptmenue
Kreditvergleich
Immobilienfinanzierung
Leasing
Kleinanzeigen
Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4620 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Tilgungsdarlehen |
Bei einem Tilgungsdarlehen (auch Abzahlungsdarlehen, Darlehen mit linearer Tilgung) wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleich bleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, sodass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen. Die lineare Tilgungsrate ergibt sich durch Division der Schuldsumme durch die Anzahl der Tilgungsvorgänge. Siehe auch: Annuitätendarlehen, Endfälliges Darlehen |
Begriff nicht gefunden? Dann senden Sie uns ein kurze Nachricht mit dem Begriff und wir werden versuchen den Begriff in unser Finanzlexikon aufzunehmen.
Suche
Einloggen
Themen Blog
HRE Bankenrettungsfonds Krankenkasse Blog Blogbeiträge Telefonwerbung Werbeanrufe absatzeinbruch Stromversorgung steuererklärung fristverlängerung Griechenland Rettungsfond Verschuldung Schuldenbremse Strompreis Insolvenz Zinsen Kredit Kreditvergleich Sonderaktion Guthabenzinsen Sparguthaben Zinsänderung Tagesgeld Einlagensicherungsfond Rahmenkredit Variokredit Ratenkredit Zinsten Festgeld Festgeldzinsen Kontovergleich Girokonto Girokontovergleich Zinserhöhung Girokontenvergleich Kreditkarte KreditkartenvergleichFinanzlexikon
| Passives Einkommen |
| Partizipationsrate |
| Partizipationseffekt |
| Parkettbörse |
| Parallelkredit |