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Begriff Definition
Umschuldungsklauseln

( CAC , collective action clauses ) Klauseln beim Kauf von Staatsanleihen um die Rechte von Investoren zu sichern und zu schützen. Diese Klauseln werden dann für die Anleger wichtig wenn der Staat, der die Anleihen ausgegeben hat, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Bei einer dann notwendigen Änderung der Bedingungen hat der Käufer der Staatsanleihen ein Mitspracherecht soweit dies in den Umschuldungsklauseln vorgesehen ist. So wurde Ende 2010 von den Staaten der Eurogruppe beschlossen die neuen Staatsanleihen mit einer Umschuldungsklausel auszustatten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren diese Staatsanleine nicht mit einer Umschuldungsklausel ausgestattet. Staatsanleihen von Ländern, die dem englischen Recht unterliegen beinhalteten bereits früher eine Umschuldungsklausel.


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