auf dieser Seite benutzte Finanzbegriffe einfach erklärt

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V

Begriff Definition
valuation date
Variabler Zinsberechnung

Zinssatz, der nicht fest sondern flexibel bzw. veränderbar ist. Dies bedeutet, dass der Zinssatz eines Kredites durch das Kreditinstitut an sich ändernde Marktbedingungen (z.B. Leitzinsänderung) angepasst werden kann. Auf einen variablen Zins trifft man meist bei Kontokorrentkrediten.

Im Gegensatz hierzu ist der Festzins - auch fixer Zins genannt - fest vereinbart und kann nicht verändert werden. Die meisten Ratenkredite werden mit einem Festzins vereinbart.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten

Verbraucherinsolvenz

Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung eröffnet überschuldeten Privathaushalten die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung. Nach einer Wohlverhaltensperiode, die sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet, ist somit ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich.

Verbraucherkreditgesetz

Oberstes Ziel des 1991 in Kraft getretenen Verbraucherkreditgesetzes war der Verbraucherschutz.

Es regelte Kreditverträge zwischen gewerb-lichen Kreditgebern (z.B. Kreditinstitute) und dem Verbraucher (natürliche Person). Im Jahr 2002 wurde das Verbraucherkredit gesetz in das BGB integriert.

Die Inhalte des alten Verbraucherkreditgesetzes finden sich nun im BGB in den Paragraphen §§ 491 ? 498. Dort ist z.B. festgelegt, dass Kreditverträge der Schriftform bedürfen und welche Angaben Bestandteil des Kreditvertrages sein müssen.

Wichtige Bestandteile des Kreditvertrages sind z.B. der Gesamtbetrag aller Kundenzahlungen inklusive Zinsen und sonstiger Kosten, die Art und Weise der Rückzahlung, der Effektivzins, die Kosten möglicher Versicherungen und das Widerrufsrecht.

Verdeckte Vertretung

Weist der Meistbietende die Vertretung eines Dritten durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde im Termin oder nachträglich nach, so ist der Zuschlag dem Dritten, für den der Meistbietende geboten hat, zu erteilen.

Vergleichsverfahren

Vergleichsverfahren

Verkehrswert

Verkehrswertes

Versicherungsfall

Versicherungsfall

Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer

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