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Begriff Definition
Vergleichsverfahren

Gerichtliches Verfahren durch das ein Konkurs abgewendet werden soll. Die Gläubiger erhalten einen bestimmten Teil der Forderungen. Am 1.1.1999 wurde das Vergleichsverfahren durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzverordnung ersetzt. Damit wurde das Vergleichsverfahren als Alternative zum Konkurs gestrichen


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