Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.

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Begriff Definition
Verrechnungsscheck

Ein als Verrechnungsscheck gekennzeichneter Scheck darf von der bezogenen Bank nicht in bar ausgezahlt werden. Die Verrechnung erfolgt üblicherweise über ein Girokonto. Nach § 39 des Scheckgesetzes wird ein Scheck durch den Vermerk " nur zur Verrechnung" oder " nur zur Gutschrift " auf der Vorderseite des Schecks zum Verrechnungsscheck. Verrechnungsschecks werden besonders häufig aus Sicherheitsgründen beim Postversand angewendet da der Zahlungsweg des Scheckinkassos nachvollzogen werden kann.

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