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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4887 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Versicherungsvertrag |
Vertrag zwischen Versicherungsgeber ( Versicherung ) und Versicherungsnehmer (Kunde). In diesem Vertrag verpflichtet sich der Versicherungsgeber gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme ( Prämie ) die Gefahr eines möglichen Personen- oder Sachschadens abzusichern. Tritt ein solcher Schaden ein muß die Versicherung diesen Schaden bis zu einer festgesetzten Höhe regulieren bzw. einen bestimmten Betrag zahlen. Bereits bei Abschluß des Vertrages ist der Versichrungsvermittler oder Makler berechtigt eine vorläufige Deckungszusage zu erteilen. Diese Zusage endet mit der Annahme des Versicherungsverhältnisses oder bei einer Absage. |
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