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Begriff Definition
Waisenrente

Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherung an Kinder verstorbener Rentenberechtigter bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Einen Anspruch auf Waisenrente haben Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Kinder von Lebenspartnern die im Haushalt des Verstorbenen lebten. Bis zum 27. Lebensjahr kann eine Waisenrente beansprucht werden wenn sich der Anspruchsberechtigte in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Die Waisenrente wird im Bundesversorgungsgesetz geregelt und genau definiert. Bei Anspruch sollte ein Antragsteller genaue Informationen einholen da es eine vielzahl von Bestimmungen und Ausnahmen gibt.


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