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Begriff Definition
Warentermin-Kontrakt

Vereinbarung zwischen zwei Parteien eine bestimmte Menge einer Ware zu einem bereits vereinbarten Preis an einem im Voraus festgelegten Termin zu liefern ( Short-Position) oder abzunehmen ( Long-Position ) . Zumeist findet der Warenterminkontrakt als Börsengeschäft statt und ist bindend. Bei Lieferung der Ware erfolgt üblicherweise die Zahlung des vereinbarten Preises. Allerdings können die Partner auch andere Regelungen vereinbaren. So ist es möglich zum Ausgleich der gekauften Kontrakte den Verkauf gleicher Kontrakte zu vereinbaren. Ebenso kann für verkaufte Kontrakte der Kauf gleicher Kontrakte erfolgen. Dies geschieht um sich gegen mögliche Preisunterschiede abzusichern . Ziel des Kontraktes ist sich bereits heute einen guten Preis für die Ware zu sichern.


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