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Begriffsdefinition. Die auf dieser Seite benutzte Begriffe einfach definiert und erklärt in unserem Finanzlexikon.
Es sind 4887 Einträge im Lexikon.| Begriff | Definition |
|---|---|
| Wechselakzept |
Als Wechselakzept wird das Akzeptieren des Wechsels vom Schuldner bezeichnet. Dies geschieht durch Unterschrift des Schuldners auf dem Wechsel. Durch diese Unterschrift wird der Wechsel rechtskräftig. Der Schuldner hat dabei drei Möglichkeiten den Wechsel zu akzeptieren. Zumeist wird das Kurzakzept genutzt, wobei der Schuldner den Wechsel nur unterschreibt. Desweiteren kann die Unterschrift durch Ort und Datum ergänzt werden. Dies wird als Vollakzept bezeichnet. Als dritte Möglichkeit gibt es das Blankoakzept. Das Wechselformular ist nicht ausgefüllt also blanko. |
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