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Begriff Definition
Zwischenschein

Der Zwischenschein wird auch als Interimsschein oder Anrechtsschein bezeichnet. Daraunter versteht man die temporäre Version/Urkunde einer Aktie, genauer ausgedrückt einen Anteilsschein an einem Unternehmen. Dieser Zwischenschein wird den Aktionären vor der Aktienausgabe ausgeteilt und auf den die gleichen Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes, wie auf Aktie<n/a>angewendet werden[


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